Rechtliches

Satzung und Gartenordnung

Hier findet Ihr die aktuelle Satzung und die Gartenordnung, verbindlich für alle dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. angeschlossenen Vereine.


Aktuelles vom Stadtverband: Videoüberwachung der eigenen Parzelle

"Der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner hat zu diesen wichtigen Fragen eine rechtliche Bewertung erstellen lassen die hiermit an alle Dortmunder Gartenvereine zur Info weitergeleitet wird."

Mail von Frank Gerber (Geschäftsführer des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine                    vom 12.01.2022)








Vertragsdaten für Winterdienst

Die Streu und Reinigungsmaßnahmen sind durchzuführen nach der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Wo muss geräumt und gestreut werden?

Der an den Verein angrenzende Bürgersteig entlang der Nortkirchenstraße

(= 220m ), der Weg an der Ostseite unseres Vereins bis zum Osteingang

(= 45m ), der Hauptweg vom Osteingang bis zum Westeingang (=235m ) 

der Nordeingang bis Garten 65 (Kreuzung Hauptweg) (=90m ).

Das sind zusammen: 590m .